Willkommen bei Retroservice 24
Pflege zu Hause 24 / 7
Pflege mit Einfühlungsvermögen und Herzlichkeit – Das Motto meines Unternehmens lautet: Altern in Würde.
wir bieten rund um die Uhr umfassende Pflege direkt in Ihrem Zuhause an, die darauf ausgelegt ist, Ihre persönlichen Bedürfnisse und Vorstellungen von Komfort zu respektieren.. Bei Retroservice 24 glauben wir, dass jeder Respekt, Liebe und Aufmerksamkeit in der Pflege verdient.

über uns
Die Pflege der Eltern oder eines Angehörigen kann eine große Herausforderung sein und ist neben dem Beruf oftmals nicht zu bewältigen. Wenn auch Sie vor dieser Herausforderung stehen und den zu Pflegenden nicht den ganzen Tag alleine lassen möchten, besteht die Möglichkeit, über eine sogenannte 24-Stunden-Pflege nachzudenken.
Die sogenannte 24-Stunden-Betreuung für Senioren wohnt bei dem Pflegebedürftigen und ist rund um die Uhr für Ihn da. Die Pflege zu Hause ermöglicht dem Pflegebedürftigen, in seiner eigenen Wohnung bleiben zu können. Er kann seinem gewohnten Tagesablauf nachgehen und hat dennoch jemanden zur Stelle, der ihm unter die Arme greift und Pflegemaßnahmen wie Medikamentengabe, Körperpflege, aber auch das Versorgen mit Nahrung oder vielem mehr übernimmt. Sie sind somit auch weniger belastet und können Ihre Zeit mit dem Pflegebedürftigen für schöne Dinge investieren.
Die Vermittlung läuft in 3 einfachen Schritten ab.
1.
Bei einem ausführlichen Kennenlernen können Sie uns mit der aktuellen Pflegesituation vertraut machen und uns Ihre Wünsche und die Bedürfnisse der zu betreuenden Person näher bringen.
2.
Auf dieser Grundlage wählen wir passende Pflegekräfte aus, die Sie direkt vor Ort unterstützen können.
3.
Wenn Sie mit der Auswahl zufrieden sind und alles passt, dann geht es an die Details und den Abschluss. Die 24h Pflege kann dann bereits zeitnah starten.
Finanzierungshilfe
Wer eine 24 Stunden Betreuung benötigt, sorgt sich erfahrungsgemäß um die Finanzierung. Die Kosten für eine 24h Pflege durch eine osteuropäische Pflegekraft müssen Sie nicht in voller Höhe tragen, denn die Pflegekasse und der Staat unterstützen Sie. Der Umfang der finanziellen Unterstützung ist maßgeblich vom jeweiligen Pflegegrad abhängig, dem Sie zugeordnet sind.
1. Pflegegeld
Die Leistungen der Pflegekasse werden in Pflegegeld und Pflegesachleistungen untergliedert. Die Gemeinsamkeit beider Leistungen besteht darin, dass sie für die häusliche Pflege vorgesehen sind. Pflegesachleistungen sind körperbezogene Pflegemaßnahmen oder pflegerische Betreuungsmaßnahmen, die von einem ambulanten Pflegedienst ausgeführt werden. Anderes gilt für eine osteuropäische Pflegekraft, der diesbezüglich die Befugnis fehlt. Werden Sie von einer osteuropäischen Pflegekraft betreut, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld. Hier ist die Höhe abhängig von Ihrem jeweiligen Pflegegrad – bis zu 990,00 Euro/Monat.
Auch eine Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld ist möglich. Nehmen Sie beispielsweise Pflegesachleistungen nicht in voller Höhe in Anspruch, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Pflegegeld erhalten. Maßgeblich ist die Höhe des Prozentsatzes der nicht voll ausgeschöpften Pflegesachleistungen. Nehmen Sie beispielsweise lediglich 40% der Pflegesachleistungen in Anspruch, steht Ihnen Pflegegeld in Höhe der restlichen 60 % zu, wobei auch hier der jeweilige Pflegegrad entscheidend ist.
2. Verhinderungspflege
Damit Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können, müssen die Voraussetzungen des § 39 SGB XI (Sozialgesetzbuch elftes Buch) erfüllt sein. Eine dieser Voraussetzungen ist die Mindesteinstufung in Pflegegrad 2. Sie haben maximal Anspruch auf einen Betrag in Höhe von 1.685 Euro im Jahr, wobei Sie der Pflegekasse entsprechende Nachweise vorlegen müssen. Haben Sie vor der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege bereits Pflegegeld erhalten, wird dieses in Höhe von 50 Prozent auch während der Verhinderungspflegezeit weiter gezahlt.
3. Kurzzeitpflege
Maximal 1.854 Euro jährlich können Sie ab Pflegegrad 2 für die Kurzzeitpflege beanspruchen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Verhinderungspflege ist mit der Kurzzeitpflege kombinierbar. Haben Sie nicht die gesamten sechs Wochen für die Verhinderungspflege aufgebraucht, können Sie die restliche Zeit auf die Kurzzeitpflege verlagern und mit solchen Restkontingenten deutlich ausweiten. Auf diese Weise stehen Ihnen für die verlängerte Pflege 3.386 Euro zur Verfügung (ab 01.07.2025 in Höhe von 3.539 Euro). Das funktioniert auch umgekehrt. So können Sie ungenutzte Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege verwenden. Allerdings können Sie hier nur den halben Betrag ansetzen.
4. Steuerliche Vergünstigungen
Sie haben die Möglichkeit, haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG (Einkommensteuergesetz) in Ihrer Steuererklärung in Abzug zu bringen. Konkret handelt es sich um 20 % der Kosten, wobei der Höchstbetrag 4.000 Euro im Jahr beträgt. Haushaltsnahe Leistungen sind alle Arbeiten, die auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem privaten Haushalt erbracht werden. Dazu gehören unter anderem auch Fahrtkosten sowie der Arbeitslohn für die osteuropäische 24 Stunden Betreuung. Wichtig ist, dass Sie gegenüber dem Finanzamt die Kosten aufschlüsseln und entsprechend belegen.

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